Replik zu «Mit Credits fängt man Ärzte»

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Édition
2024/07
DOI:
https://doi.org/10.4414/bms.2024.1376398875
Bull Med Suisses. 2024;105(07):24-25

Publié le 14.02.2024

Das SGAIM-Fortbildungsprogramm gibt viel Freiheit zur individuellen Ausgestaltung
Seit der Corona-Pandemie hat sich die Fortbildungslandschaft national und international massiv verändert. Währenddem zuvor das physische Erscheinen vor Ort unumgänglich war, haben während und nach der Pandemie virtuelle Fortbildungsformen Einzug gehalten. Elektronische Fortbildungen sind denn auch eine gute Ergänzung, sollten aber nicht die einzige Form der Fortbildung sein. Denn wir kennen es selber aus unserem persönlichen und beruflichen Alltag: Ein virtueller Austausch zwischen Menschen kann den persönlichen Austausch nur bedingt ersetzen.
Als pandemiebedingte Sonderlösung konnten in der Allgemeinen Inneren Medizin (AIM) anerkannte Livestream-Fortbildungen vorübergehend ausnahmsweise vollumfänglich als Kernfortbildung angerechnet werden. Die Anschlusslösung per 1. Januar 2024 im Rahmen des revidierten Fortbildungsprogramms der SGAIM sieht vor, dass anerkannte Livestream-Fortbildungen mit bis zu 12 Credits pro Jahr als Kernfortbildung (beziehungsweise bis zu 36 Credits pro Dreijahresperiode) anrechenbar sind. Darüber hinaus können bis zu 25 Fortbildungsstunden pro Jahr in Form von Livestream als erweiterte Credits angerechnet werden. Das heisst, Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeine Innere Medizin (AIM) können pro Jahr bis zu 37 von 50 Credits im Rahmen von Livestream-Fortbildungen anrechnen. Darüber hinaus können ortsunabhängig weitere Credits durch erfolgreiches Absolvieren der von der SGAIM akkreditierten Zeitschriften oder E-Learnings erworben werden (8 Kernfortbildungscredits und 25 erweiterte Credits pro Jahr). Die niedergelassenen AIM-ler sind mehrheitlich in Qualitätszirkel eingebunden, welche pro Jahr ebenfalls mit bis zu 8 Kernfortbildungscredits und 25 erweiterten Credits angerechnet werden können. Alle Möglichkeiten der Ausgestaltung finden Sie im Fortbildungsprogramm aufgeführt (Link: www.sgaim.ch/de/fortbildung/fortbildungsprogramm).
Ein Grossteil der Fortbildungspflicht kann somit auch weiterhin flexibel online und ausserhalb von Präsenzfortbildungen erbracht werden. Gleichzeitig ist es der Fortbildungskommission der SGAIM ein wichtiges Anliegen, die Fachärztinnen und Fachärzte zu motivieren, zahlreiche Themengebiete und Veranstaltungsarten aktiv zu besuchen und fachlich möglichst breit zu bleiben. Die SGAIM bietet zweimal jährlich äusserst attraktive Kongresse mit einem vielfältigen Programm an. Daneben gibt es zahlreiche anerkannte physische und virtuelle Fortbildungsveranstaltungen von anderen Anbietern. Auch mit der neuen Regelung erhält die Fachärztin beziehungsweise der Facharzt AIM eine grosse Freiheit darin, zu entscheiden, welche Fortbildungsaktivitäten und -inhalte persönlich bevorzugt werden. Der SGAIM ist es entsprechend wichtig, die Interaktivität ihrer Mitglieder zu unterstützen.
Dr. med. Donato Tronnolone, SGAIM

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