Als pandemiebedingte Sonderlösung konnten in der Allgemeinen Inneren Medizin (AIM) anerkannte Livestream-Fortbildungen vorübergehend ausnahmsweise vollumfänglich als Kernfortbildung angerechnet werden. Die Anschlusslösung per 1. Januar 2024 im Rahmen des revidierten Fortbildungsprogramms der SGAIM sieht vor, dass anerkannte Livestream-Fortbildungen mit bis zu 12 Credits pro Jahr als Kernfortbildung (beziehungsweise bis zu 36 Credits pro Dreijahresperiode) anrechenbar sind. Darüber hinaus können bis zu 25 Fortbildungsstunden pro Jahr in Form von Livestream als erweiterte Credits angerechnet werden. Das heisst, Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeine Innere Medizin (AIM) können pro Jahr bis zu 37 von 50 Credits im Rahmen von Livestream-Fortbildungen anrechnen. Darüber hinaus können ortsunabhängig weitere Credits durch erfolgreiches Absolvieren der von der SGAIM akkreditierten Zeitschriften oder E-Learnings erworben werden (8 Kernfortbildungscredits und 25 erweiterte Credits pro Jahr). Die niedergelassenen AIM-ler sind mehrheitlich in Qualitätszirkel eingebunden, welche pro Jahr ebenfalls mit bis zu 8 Kernfortbildungscredits und 25 erweiterten Credits angerechnet werden können. Alle Möglichkeiten der Ausgestaltung finden Sie im Fortbildungsprogramm aufgeführt (Link:
www.sgaim.ch/de/fortbildung/fortbildungsprogramm).
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