Die Delegierten dieser Fachgesellschaften bilden seither die Laserkommission und garantieren die Umsetzung des Fähigkeitsprogramms und − falls zur Qualitätsförderung notwendig − auch dessen Revision zuhanden des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF). Sie wählen aus ihrer Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten, die Quästorin oder den Quästor und den Exekutivausschuss, dem die Erteilung sowie die Rezertifizierung der Fähigkeitsausweise obliegt. Bei der einmal pro Jahr stattfindenden Versammlung der Laserkommission werden darüber hinaus Weiterbildungsstätten, Praktikumsstellen und Fortbildungsveranstaltungen organisiert respektive anerkannt, die auf der Homepage der Laserkommission (
www.laserkommission.ch) eingesehen werden können. Als juristische Dachorganisation diente der Laserkommission bis 2004 die FMS (Foederatio Medicorum Scrutantium), seit 2005 die FMCH.
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