Anordnungsmodell: ein illusionärer Dunst (mit Replik)

Briefe / Mitteilungen
Ausgabe
2022/04
DOI:
https://doi.org/10.4414/saez.2022.20465
Schweiz Ärzteztg. 2022;103(04):103-104

Publiziert am 25.01.2022

Anordnungsmodell: ein illusionärer Dunst (mit Replik)

Das Delegationsmodell soll durch das Anordnungsmodell ersetzt werden. Die Psychologen-Verbände haben gejubelt und glauben, sie würden durch das neue Modell selbständig. Doch befinden sie sich mit diesem Glauben in einem illusionären Dunst.
In Wirklichkeit werden sie dadurch lediglich selbständig mit den Krankenkassen abrechnen können. Ansonst aber wird ihre Abhängigkeit von der Ärzteschaft unverändert bleiben, ja sogar administrativ verschärft: Sie dürfen nicht sich frei anmeldende Patienten annehmen, sondern brauchen die Anordnung eines Arztes wie die Physiotherapeuten. Ist diese erfolgt, benötigen sie nach 15 Therapiesitzungen eine Bestätigung des anordnenden Arztes. Nach wiederum 15 Sitzungen wird ein psychiatrisches Gesuch an die Krankenkasse notwendig. Wer dieses Modell erfunden hat, meinte es nicht gut mit den Psychotherapeuten. Wer weiss, wie eine analytische Psychotherapie verläuft, der wird einen solchen Therapieverlauf, der auf der Unsicherheit beruht, nach 15 oder nach 30 Sitzungen plötzlich abgebrochen zu werden, sicher nicht empfehlen können, weil antitherapeutisch. Eine Psychotherapie beruht auf der Basis von Sicherheit und Vertrauen. Das Anordnungsmodell bietet das nicht und ist daher ein «Rohrkrepierer».
Zudem muss aus dem Text der Autoren des oben angegebenen Artikels geschlossen werden, dass sie Angst haben vor einem solchen Modell. Sie benutzen mehrmals den Begriff «Gefahr» im Zusammenhang mit dem Anordnungsmodell: Die Gefahr, dass Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nicht adäquat behandelt werden. Die Gefahr, dass die ambulante psychiatrische Versorgung mit dieser Umverteilung mehr schwere Fälle übernehmen muss. Die Gefahr einer Ressourcenverschiebung von schweren zu leichteren Fällen sei besonders gross. Die Autoren scheinen sich sehr um die klinisch-praktische Weiterbildung der psychologischen Psychotherapeuten zu sorgen. Wir stehen also wieder an jenen Anfängen, als sich Sigmund Freud für den psychologischen Psychotherapeuten Theodor Reik für die Erlaubnis, Psychoanalyse zu betreiben, einsetzte.
Es sind also hier zwei verschiedene Probleme akut: Einerseits wird der Anspruch der psychologischen Psychotherapeuten, selbständige Psychotherapie zu betreiben, im Anordnungsmodell erstickt und andererseits sehen wir in den heraufbeschworenen «Gefahren» ein Misstrauen der Autoren dieses Artikels. Das Vertrauen auf die berufliche Integrität aller potentiell Beteiligten sollte eigentlich die Grundlage dafür sein, psychiatrisch und psychotherapeutisch zu praktizieren. Jedem vernünftigen psychologischen Psychotherapeuten ist es klar, dass er sogenannt schwere Fälle zur Psychopharmakotherapie mit einem Psychiater bespricht und seinen Patienten an den Arzt verweist. Eine Zusammenarbeit mit einem Psychiater benötigt keine Anordnung, sondern Vertrauen.

Replik auf «Anordnungsmodell: ein illusionärer Dunst»

Die Fehlinterpretation von Herrn Disler möchten wir nicht unkommentiert lassen. Weder Angst noch Misstrauen bestimmen unsere Interventionen, sondern eine berechtigte Sorge um die zukünftige psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgungssituation in der Schweiz. Die Erfahrungen, die Deutschland gemacht hat, sollten uns eine Lehre sein. Mehr als 20 Jahre nach einem ähnlichen Systemwechsel ist die Lage dort prekär: Während Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nicht ausreichend geholfen wird, erfahren jene mit leichten Symptomen eine Überbehandlung. Auch sind die psychotherapeutischen Praxen sehr ungleich verteilt; sie konzentrieren sich vor allem in den Städten. Und trotz einer hohen Zunahme der Zahl zugelassener psychologischer Psychotherapeutinnen und -therapeuten als selbstständige Leistungserbringer bestehen lange Wartezeiten. Diese eklatante Fehlversorgung ist hinreichend belegt (u.a. durch Studien der Bertelsmann Stiftung). Warum also dieselben Fehler wiederholen? So, wie der Systemwechsel in der Schweiz jetzt ausgestaltet ist, orientiert er sich in erster Linie an den Interessen einer Berufsgruppe: der psychologischen Psychotherapeuten. Massgebend für die Ausgestaltung der Versorgung muss aber der aktuelle Bedarf sein, unter Berücksichtigung von epidemiologischen und sozio-demographischen Daten. Diese Grundlagen fehlen für den vorgenommenen Systemwechsel, darauf haben wir bereits in der Vernehmlassung hingewiesen. Stattdessen wurde er sogar beschlossen, ohne vorgängig sicherzustellen, dass die Kantone von Beginn weg ein Instrument in der Hand haben, die Zulassung der psycho­logischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu steuern. Wir erachten es als unsere Pflicht, sowohl im Sinne unserer Patientinnen und Patienten als auch der Prämienzahlenden auf diese eklatanten Mängel hinzuweisen. Fehlversorgungen sind im Nachhinein nur schwer zu korrigieren.

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